Vorwort des Distriktoberen
Vorrangige Aufgabe für jeden Katholiken
Einsatz für den Schutz des Lebens

Hochwürdige Mitbrüder, ehrwürdige Brüder und Schwestern im Ordensstand, liebe Gläubige, Freunde und Wohltäter!

Wie schon in den vergangenen Jahren werden sich auch in diesem Jahr in Wien katholische Ärzte, Krankenpfleger, Pharmazeuten etc. zum Fest des hl. Lukas, des Patrons der Ärzte, zur Feier ihres Schutzpatrons zusammenfinden. Wir haben dabei immer wieder – gerade auch aus der aktuellen Situation in der Gesellschaft heraus - ein wichtiges Thema berührt: Was ist aus katholischer Sicht das Grundprinzip für das berufliche und moralische Verhalten des Arztes, des ärztlichen Gewissens und der ärztlichen Praxis? Es lautet, wie es Ihnen allen ganz bestimmt auch sehr vertraut ist: HELFEN UND HEILEN und nicht: SCHADEN, VERNICHTEN UND TÖTEN. Es ist, um es auf den Punkt zu bringen, die Achtung des menschlichen Lebens von seiner Empfängnis bis zum Tod, die Sorge um sein gesamtes Wohl, nicht nur das Wohl eines seiner Glieder, die Heilung seiner Wunden und Krankheiten, die Verminderung, Linderung seiner Schmerzen und seiner Schwächen, die Verhütung und Bekämpfung der Gefahren und die Zurückweisung von allem, was sich diesen Aufgaben widersetzt.

Lebensschutz besonders am Anfang und am Ende des Lebens
Die kirchliche Überlieferung hat immer daran festgehalten, dass das menschliche Leben beschützt und behütet werden muss von seinem Beginn an, wie in den verschiedenen Phasen seiner Entwicklung. Die Kirche widersetzte sich den sittlichen Auffassungen der griechisch-römischen Welt und betonte den Abstand, der die christliche Sittenlehre diesbezüglich von ihr trennt. Die Apostolischen Väter der Urkirche und dann die verschiedenen Kirchenväter der Antike sprechen mit aller Deutlichkeit. In der sogenannten Didachè wird klar ausgesprochen: „Du sollst die Frucht deines Schoßes durch Abtreibung nicht töten, noch sollst du das schon geborene Kind umkommen lassen.“ Athenagoras unterstreicht, dass die Christen jene Frauen als Mörderinnen ansehen, die Medikamente benützen, um eine Fehlgeburt herbeizuführen; er verurteilt die Mörder von Kindern, hierin jene miteinbegriffen, die noch im Schoße ihrer Mutter leben, „wo sie bereits Gegenstand der Sorge der göttlichen Vorsehung sind.“ Tertullian (Apologeticum, IX, 8) stellt diesbezüglich nicht weniger klar das wesentliche Prinzip fest: „Die Geburt zu verhindern ist eine vorweggenommene Tötung; wenig liegt daran, ob man ein schon geborenes Leben vernichtet oder ob man es verschwinden lässt bei der Geburt. Der ist schon ein Mensch, der es sein wird.“ (vgl. Heilige Kongregation für die Glaubenslehre, Quaestio de abortu procurato (18. November 1974)

Diese Ausführungen stehen auch in Übereinstimmung mit den ernsten Vorwürfen, die der Bischof von Hippo, der große Kirchenvater Augustinus, gegen entartete Gatten richtete, die die Empfängnis zu verhüten suchen und, wenn ihnen das misslingt, sich nicht scheuen, in sündhaftem Tun die Frucht zu töten: „Zuweilen, so sagt er, gehen Leidenschaft und Grausamkeit so weit, dass sie mit Gifttränken die Unfruchtbarkeit herbeizuführen suchen und, wenn sie keinen Erfolg haben, auf irgend eine Weise die Frucht im Mutterschoße vernichten und entfernen. Ihr Streben geht also dahin, die Frucht zu vernichten, bevor sie noch zu leben beginnt, oder, wenn sie im Mutterschoße schon lebte, sie zu töten, bevor sie geboren wird. Wenn beide Gatten so geartet sind, sind sie in Wirklichkeit keine Gatten; und wenn sie von Anfang an so geartet waren, dann kamen sie nicht zur Ehe, sondern zur Unzucht zusammen. Sind aber nicht beide so, dann wage ich zu behaupten: entweder ist sie die Buhlerin des Gatten, oder er ist der Buhle der Gattin.“ (Augustinus, De nuptiis et concupiscentia 15. PL 44,423)

Ein Blick in die Kirchengeschichte – Hilfe für heute
Durch die ganze Kirchengeschichte haben die Kirchenväter, die Oberhirten der Kirche und ihre Lehrer die gleiche Lehre vorgetragen, ohne dass die verschiedenen Auffassungen über den Augenblick der Eingießung der Seele einen Zweifel über die Unerlaubtheit der Abtreibung hätten aufkommen lassen. Als freilich im Mittelalter die allgemeine Auffassung bestand, dass die Seele erst nach den ersten Wochen vorhanden sei, machte man einen Unterschied in der Bewertung der Sünde und der zu verhängenden Strafen. Berühmte Autoren haben für diese erste Schwangerschaftsperiode weitmaschigere kasuistische Lösungen zugelassen, die sich für die folgenden Perioden ablehnten. Man hat aber damals nie geleugnet, dass der gewollte Schwangerschaftsabbruch, selbst in diesen Tagen, objektiv eine schwere Verfehlung sei. Diese Verurteilung war tatsächlich einstimmig. Das Dekret des Gratian legt großes Gewicht auf die Worte von Papst Stephan V.: „Derjenige tötet, der durch Abtreibung umkommen lässt, was empfangen wurde.“ Der hl. Thomas, allgemeiner Lehrer der Kirche, lehrt, dass die Abtreibung eine schwere Sünde ist, die im Widerspruch zum Naturgesetz steht. Im Zeitalter der Renaissance verurteilt Papst Sixtus V. den Schwangerschaftsabbruch mit größter Strenge. Ein Jahrhundert später verwirft Innozenz XI. die Sätze bestimmter laxer Kanonisten, die die absichtlich herbeigeführte Abtreibung zu entschuldigen suchten vor dem Zeitpunkt, für den einige die Beseelung des neuen Lebewesens festsetzten.

Die Achtung vor dem menschlichen Leben drängt sich nicht den Christen allein auf; es genügt die Vernunft, sie zu fordern, indem man von der Analyse ausgeht, was eine Person ist und sein muss. Ausgestattet mit einer vernunftbegabten Natur, ist der Mensch ein persönliches Subjekt, das fähig ist, über sich selbst nachzudenken, über seine Handlungen zu entscheiden und demnach über sein eigenes Geschick: er ist frei. Er ist folglich Herr über sich selbst oder vielmehr, weil er sich in der Zeit entfaltet, hat er die Möglichkeit, es zu werden, und hier liegt seine Aufgabe. Unmittelbar von Gott erschaffen, ist seine Seele geistig, also unsterblich. Er ist auch offen für Gott; nur in Ihm findet er seine Erfüllung.

Das göttliche Gesetz und die natürliche Vernunft schließen also jedes Recht aus, einen unschuldigen Menschen zu töten (vgl. Heilige Kongregation für die Glaubenslehre, Quaestio de abortu procurato (18. November 1974). Die kirchliche Lehre, das Lehramt der Päpste hat gerade im 20. Jahrhundert noch einmal mit aller Deutlichkeit gesprochen, ganz im Sinne des Naturrechtes und der Tradition.

Im 21. Jahrhundert – Negative Folgen des Glaubensverlustes
Sogar die Kirche hat mit wenigen, sehr erfreulichen Ausnahmen seit geraumer Zeit nicht mehr hinreichend ihre Stimme für die Verteidigung der Heiligkeit des Lebens, der Würde des menschlichen Lebens erhoben. Seit dem zweiten Vatikanischen Konzil hat es die Kirche immer mehr aufgegeben, korrigierende Stimme in der Welt zu sein. Dem Verlust klarer sittlicher Prinzipien geht der Glaubensverlust, ja der praktisch fast totale Glaubenverlust voraus und die Folgen können nur negativ sein. Das naturrechtliche Denken ist ebenso völlig verschwunden. Die totale kulturmarxistische Strömung, die das ganze Leben der Gesellschaft erfasst hat, ermöglicht es den meisten Menschen kaum noch, klar zu denken und noch weniger, klar zu sprechen. So gilt es dann als normal und selbstverständlich, sein Kind abzutreiben, wenn es nicht in den Zeitrahmen des eigenen Lebens passt. Wer dies nicht so sieht, wird verspottet, ausgelacht. Die Abtreibung in Frage zu stellen ist praktisch ein Tabu in der Gesellschaft geworden, man pocht auf das „Recht auf den eigenen Bauch“ und empfindet es als einen Einbruch in die Privatsphäre, dieses Thema überhaupt zur Diskussion zu stellen. Das normale menschliche Empfinden, nämlich, dass Leben in all seinen Stadien, also auch ungeborenes Leben, schützenswert ist, wurde durch jahrzehntelange, unterschwellige „Information“ (besser Indoktrination) v. a. durch das Massenmedium Fernsehen, betäubt. Die Menschen sind praktisch unfähig, das Unrecht dieser Handlung einzusehen. 

HELFEN UND HEILEN und nicht: SCHADEN, VERNICHTEN UND TÖTEN, dazu sind alle Ärzte und alle im medizinischen Bereich tätigen Menschen klar berufen. Sonst sind sie dringend eingeladen, sich eine andere Arbeit zu suchen. 2500 Jahre leitete der Hippokratische Eid das ärztliche Handeln, hier heißt es so klar: „Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.“ Auch er fiel aber dem postfaktischen Zeitalter zum Opfer.

Bitte kein Rückzug, sondern Einflussnahme, wo es nur geht!
Gerade das ist die eigentliche Berufung der Laien. Die katholischen Ärzte und alle im medizinischen Bereich Tätigen müssen katholische Positionen beziehen, Positionen für den Lebensschutz.  Auf den ersten Blick sind moralische Forderungen eine Bremse. In Wirklichkeit tragen sie zum Besten und Schönsten bei, was der Mensch für die Wissenschaft, den Einzelnen und die Gemeinschaft geschaffen hat.

Tragen Sie dazu bei, dass eine neue Generation heranwächst mit echten Werten, mit guten Prinzipien in diesem so wichtigen Bereich des Lebensschutzes oder auch der Bioethik. Die Politik, die Gesellschaft muss grundlegend verändert werden. Sie muss neu ausgerichtet werden am Naturrecht, am ewigen Gesetz Gottes.

Wir leben in Zeiten einer furchtbaren allgemeinen Blindheit auf allen Ebenen. Das können wir mit der Gnade Gottes aber ändern!

Initiativen
Es gibt eine Reihe von echten Initiativen für den Lebensschutz, die wir nur empfehlen können. Kämpfen wir besonders auch für die alten Menschen, für klare Botschaften und klares Handeln gegen die Euthanasie.

Gehen wir zahlreich zum Marsch für das Leben am 5. Oktober in Wien!

Unterstützen wir, jeder nach seinen Talenten und Möglichkeiten, dieses Anliegen, es ist wichtig für das Gemeinwohl. Fördern wir vor allem auch die kinderreiche Familie in diesen Zeiten, die nicht einfach sind.

Beten wir im Rosenkranzmonat oft den hl. Rosenkranz in diesem Anliegen, besonders auch in der Kirche!

Mit meinem priesterlichen Segen!

Jaidhof, am 1. Oktober 2024

Vorwort des Distriktoberen
Vorrangige Aufgabe für jeden Katholiken
Einsatz für den Schutz des Lebens

Hochwürdige Mitbrüder, ehrwürdige Brüder und Schwestern im Ordensstand, liebe Gläubige, Freunde und Wohltäter!

Wie schon in den vergangenen Jahren werden sich auch in diesem Jahr in Wien katholische Ärzte, Krankenpfleger, Pharmazeuten etc. zum Fest des hl. Lukas, des Patrons der Ärzte, zur Feier ihres Schutzpatrons zusammenfinden. Wir haben dabei immer wieder – gerade auch aus der aktuellen Situation in der Gesellschaft heraus - ein wichtiges Thema berührt: Was ist aus katholischer Sicht das Grundprinzip für das berufliche und moralische Verhalten des Arztes, des ärztlichen Gewissens und der ärztlichen Praxis? Es lautet, wie es Ihnen allen ganz bestimmt auch sehr vertraut ist: HELFEN UND HEILEN und nicht: SCHADEN, VERNICHTEN UND TÖTEN. Es ist, um es auf den Punkt zu bringen, die Achtung des menschlichen Lebens von seiner Empfängnis bis zum Tod, die Sorge um sein gesamtes Wohl, nicht nur das Wohl eines seiner Glieder, die Heilung seiner Wunden und Krankheiten, die Verminderung, Linderung seiner Schmerzen und seiner Schwächen, die Verhütung und Bekämpfung der Gefahren und die Zurückweisung von allem, was sich diesen Aufgaben widersetzt.

Lebensschutz besonders am Anfang und am Ende des Lebens
Die kirchliche Überlieferung hat immer daran festgehalten, dass das menschliche Leben beschützt und behütet werden muss von seinem Beginn an, wie in den verschiedenen Phasen seiner Entwicklung. Die Kirche widersetzte sich den sittlichen Auffassungen der griechisch-römischen Welt und betonte den Abstand, der die christliche Sittenlehre diesbezüglich von ihr trennt. Die Apostolischen Väter der Urkirche und dann die verschiedenen Kirchenväter der Antike sprechen mit aller Deutlichkeit. In der sogenannten Didachè wird klar ausgesprochen: „Du sollst die Frucht deines Schoßes durch Abtreibung nicht töten, noch sollst du das schon geborene Kind umkommen lassen.“ Athenagoras unterstreicht, dass die Christen jene Frauen als Mörderinnen ansehen, die Medikamente benützen, um eine Fehlgeburt herbeizuführen; er verurteilt die Mörder von Kindern, hierin jene miteinbegriffen, die noch im Schoße ihrer Mutter leben, „wo sie bereits Gegenstand der Sorge der göttlichen Vorsehung sind.“ Tertullian (Apologeticum, IX, 8) stellt diesbezüglich nicht weniger klar das wesentliche Prinzip fest: „Die Geburt zu verhindern ist eine vorweggenommene Tötung; wenig liegt daran, ob man ein schon geborenes Leben vernichtet oder ob man es verschwinden lässt bei der Geburt. Der ist schon ein Mensch, der es sein wird.“ (vgl. Heilige Kongregation für die Glaubenslehre, Quaestio de abortu procurato (18. November 1974)

Diese Ausführungen stehen auch in Übereinstimmung mit den ernsten Vorwürfen, die der Bischof von Hippo, der große Kirchenvater Augustinus, gegen entartete Gatten richtete, die die Empfängnis zu verhüten suchen und, wenn ihnen das misslingt, sich nicht scheuen, in sündhaftem Tun die Frucht zu töten: „Zuweilen, so sagt er, gehen Leidenschaft und Grausamkeit so weit, dass sie mit Gifttränken die Unfruchtbarkeit herbeizuführen suchen und, wenn sie keinen Erfolg haben, auf irgend eine Weise die Frucht im Mutterschoße vernichten und entfernen. Ihr Streben geht also dahin, die Frucht zu vernichten, bevor sie noch zu leben beginnt, oder, wenn sie im Mutterschoße schon lebte, sie zu töten, bevor sie geboren wird. Wenn beide Gatten so geartet sind, sind sie in Wirklichkeit keine Gatten; und wenn sie von Anfang an so geartet waren, dann kamen sie nicht zur Ehe, sondern zur Unzucht zusammen. Sind aber nicht beide so, dann wage ich zu behaupten: entweder ist sie die Buhlerin des Gatten, oder er ist der Buhle der Gattin.“ (Augustinus, De nuptiis et concupiscentia 15. PL 44,423)

Ein Blick in die Kirchengeschichte – Hilfe für heute
Durch die ganze Kirchengeschichte haben die Kirchenväter, die Oberhirten der Kirche und ihre Lehrer die gleiche Lehre vorgetragen, ohne dass die verschiedenen Auffassungen über den Augenblick der Eingießung der Seele einen Zweifel über die Unerlaubtheit der Abtreibung hätten aufkommen lassen. Als freilich im Mittelalter die allgemeine Auffassung bestand, dass die Seele erst nach den ersten Wochen vorhanden sei, machte man einen Unterschied in der Bewertung der Sünde und der zu verhängenden Strafen. Berühmte Autoren haben für diese erste Schwangerschaftsperiode weitmaschigere kasuistische Lösungen zugelassen, die sich für die folgenden Perioden ablehnten. Man hat aber damals nie geleugnet, dass der gewollte Schwangerschaftsabbruch, selbst in diesen Tagen, objektiv eine schwere Verfehlung sei. Diese Verurteilung war tatsächlich einstimmig. Das Dekret des Gratian legt großes Gewicht auf die Worte von Papst Stephan V.: „Derjenige tötet, der durch Abtreibung umkommen lässt, was empfangen wurde.“ Der hl. Thomas, allgemeiner Lehrer der Kirche, lehrt, dass die Abtreibung eine schwere Sünde ist, die im Widerspruch zum Naturgesetz steht. Im Zeitalter der Renaissance verurteilt Papst Sixtus V. den Schwangerschaftsabbruch mit größter Strenge. Ein Jahrhundert später verwirft Innozenz XI. die Sätze bestimmter laxer Kanonisten, die die absichtlich herbeigeführte Abtreibung zu entschuldigen suchten vor dem Zeitpunkt, für den einige die Beseelung des neuen Lebewesens festsetzten.

Die Achtung vor dem menschlichen Leben drängt sich nicht den Christen allein auf; es genügt die Vernunft, sie zu fordern, indem man von der Analyse ausgeht, was eine Person ist und sein muss. Ausgestattet mit einer vernunftbegabten Natur, ist der Mensch ein persönliches Subjekt, das fähig ist, über sich selbst nachzudenken, über seine Handlungen zu entscheiden und demnach über sein eigenes Geschick: er ist frei. Er ist folglich Herr über sich selbst oder vielmehr, weil er sich in der Zeit entfaltet, hat er die Möglichkeit, es zu werden, und hier liegt seine Aufgabe. Unmittelbar von Gott erschaffen, ist seine Seele geistig, also unsterblich. Er ist auch offen für Gott; nur in Ihm findet er seine Erfüllung.

Das göttliche Gesetz und die natürliche Vernunft schließen also jedes Recht aus, einen unschuldigen Menschen zu töten (vgl. Heilige Kongregation für die Glaubenslehre, Quaestio de abortu procurato (18. November 1974). Die kirchliche Lehre, das Lehramt der Päpste hat gerade im 20. Jahrhundert noch einmal mit aller Deutlichkeit gesprochen, ganz im Sinne des Naturrechtes und der Tradition.

Im 21. Jahrhundert – Negative Folgen des Glaubensverlustes
Sogar die Kirche hat mit wenigen, sehr erfreulichen Ausnahmen seit geraumer Zeit nicht mehr hinreichend ihre Stimme für die Verteidigung der Heiligkeit des Lebens, der Würde des menschlichen Lebens erhoben. Seit dem zweiten Vatikanischen Konzil hat es die Kirche immer mehr aufgegeben, korrigierende Stimme in der Welt zu sein. Dem Verlust klarer sittlicher Prinzipien geht der Glaubensverlust, ja der praktisch fast totale Glaubenverlust voraus und die Folgen können nur negativ sein. Das naturrechtliche Denken ist ebenso völlig verschwunden. Die totale kulturmarxistische Strömung, die das ganze Leben der Gesellschaft erfasst hat, ermöglicht es den meisten Menschen kaum noch, klar zu denken und noch weniger, klar zu sprechen. So gilt es dann als normal und selbstverständlich, sein Kind abzutreiben, wenn es nicht in den Zeitrahmen des eigenen Lebens passt. Wer dies nicht so sieht, wird verspottet, ausgelacht. Die Abtreibung in Frage zu stellen ist praktisch ein Tabu in der Gesellschaft geworden, man pocht auf das „Recht auf den eigenen Bauch“ und empfindet es als einen Einbruch in die Privatsphäre, dieses Thema überhaupt zur Diskussion zu stellen. Das normale menschliche Empfinden, nämlich, dass Leben in all seinen Stadien, also auch ungeborenes Leben, schützenswert ist, wurde durch jahrzehntelange, unterschwellige „Information“ (besser Indoktrination) v. a. durch das Massenmedium Fernsehen, betäubt. Die Menschen sind praktisch unfähig, das Unrecht dieser Handlung einzusehen. 

HELFEN UND HEILEN und nicht: SCHADEN, VERNICHTEN UND TÖTEN, dazu sind alle Ärzte und alle im medizinischen Bereich tätigen Menschen klar berufen. Sonst sind sie dringend eingeladen, sich eine andere Arbeit zu suchen. 2500 Jahre leitete der Hippokratische Eid das ärztliche Handeln, hier heißt es so klar: „Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.“ Auch er fiel aber dem postfaktischen Zeitalter zum Opfer.

Bitte kein Rückzug, sondern Einflussnahme, wo es nur geht!
Gerade das ist die eigentliche Berufung der Laien. Die katholischen Ärzte und alle im medizinischen Bereich Tätigen müssen katholische Positionen beziehen, Positionen für den Lebensschutz.  Auf den ersten Blick sind moralische Forderungen eine Bremse. In Wirklichkeit tragen sie zum Besten und Schönsten bei, was der Mensch für die Wissenschaft, den Einzelnen und die Gemeinschaft geschaffen hat.

Tragen Sie dazu bei, dass eine neue Generation heranwächst mit echten Werten, mit guten Prinzipien in diesem so wichtigen Bereich des Lebensschutzes oder auch der Bioethik. Die Politik, die Gesellschaft muss grundlegend verändert werden. Sie muss neu ausgerichtet werden am Naturrecht, am ewigen Gesetz Gottes.

Wir leben in Zeiten einer furchtbaren allgemeinen Blindheit auf allen Ebenen. Das können wir mit der Gnade Gottes aber ändern!

Initiativen
Es gibt eine Reihe von echten Initiativen für den Lebensschutz, die wir nur empfehlen können. Kämpfen wir besonders auch für die alten Menschen, für klare Botschaften und klares Handeln gegen die Euthanasie.

Gehen wir zahlreich zum Marsch für das Leben am 5. Oktober in Wien!

Unterstützen wir, jeder nach seinen Talenten und Möglichkeiten, dieses Anliegen, es ist wichtig für das Gemeinwohl. Fördern wir vor allem auch die kinderreiche Familie in diesen Zeiten, die nicht einfach sind.

Beten wir im Rosenkranzmonat oft den hl. Rosenkranz in diesem Anliegen, besonders auch in der Kirche!

Mit meinem priesterlichen Segen!

Jaidhof, am 1. Oktober 2024