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Vorwort des Distriktoberen
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Der hl. Petrus Canisius

Retter des katholischen Glaubens  in Österreich

Da die beiden Artikel in der April­ausgabe des österreichischen Mitteilungsblattes zu Missverständnissen Anlass gegeben haben, möchte ich in der Folge einige Präzisierungen anführen, die – so hoffe ich – hilfreich sind, die ganze Problematik der Covid-Impfung zu vertiefen und größere Klarheit zu schaffen. Es geht hier um die moralische Wertung von Impfstoffen, die befleckt sind von der Abtreibung, für deren Erforschung also embryonale Zell-Linien verwendet wurden, die auf abgetriebene Kinder zurückgehen. Leider steht hierzulande zurzeit kein Covid-Impfstoff zur Verfügung, der ethisch unbedenklich wäre, wenn auch ein solcher in Aussicht gestellt wird.

Mehr und mehr wird auf die Bevölkerung Druck ausgeübt, sich impfen zu lassen, bis es vielleicht eines Tages zu einem Impfzwang kommen wird, der in anderen Ländern wie Italien für gewisse Berufsgruppen ja bereits existiert. Wie sollen wir uns als überzeugte Katholiken verhalten? Kann eine ethisch bedenkliche Impfung erlaubt sein, und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Pater Arnaud Sélégny, Kommunikationchef des Generalhauses der FSSPX, ist diesen Fragen in seinem Artikel „Ist der Impfstoff gegen Covid-19 moralisch unbedenklich?“ vom 4. Dezember 2020 sehr ausführlich nachgegangen.1

Eine weitere ergiebige Informationsquelle finden wir in soliden offiziellen Dokumenten des Vatikans, die zur Impfthematik und anderen bio-ethischen Fragen Stellung beziehen und Weisungen geben. In Verbindung mit den traditionellen Prinzipien der Moraltheologie möchte ich in Kürze allgemeinverständlich die Anwendung auf unsere Thematik machen. Damit ein ethisch bedenklicher Impfstoff verwendet werden darf, müssen folgende vier Kriterien erfüllt sein:


1. Der hinreichend schwerwiegende Grund: Es muss eine klare Notlage vorliegen, wie etwa eine schwere Bedrohung des Lebens, der persönlichen, beruflichen oder familiären Situation. Wird man beispielsweise zur Impfung gezwungen, ohne dass man sich wehren kann, oder liegt eine „hohe Gesundheitsgefährdung“ mit zu erwartenden schweren Folgen vor, die man nur durch die Impfung abwehren kann, dann ist dieser Grund gegeben.2

Ein konkretes Beispiel ist die Röteln­impfung in Deutschland, wo eine Impfpflicht besteht, die insbesondere unsere Schulen und Altenheime mit unausweichlichen Schwierigkeiten konfrontiert. Wenn die Priesterbruderschaft sich weigern würde, die abtreibungsbefleckte Impfung zu akzeptieren, müsste sie alle ihre Schulen und Altenheime schließen. – Es besteht ein klarer Zwang, dem man nicht widerstehen kann. Darum ist die Impfung erlaubt.

Wenn also wirklich und effektiv eine schwere Bedrohung des Lebens, der persönlichen, beruflichen oder familiären Situation vorliegt, kann man eine Impfung mit den zurzeit gängigen Stoffen in Kauf nehmen, ohne sich sittlich zu verfehlen.

2. Die Alternativlosigkeit: Diese ist dann gegeben, wenn sich zur Abwendung der oben erwähnten Bedrohung kein anderer Ausweg finden lässt als die Impfung. Gäbe es beispielsweise einen ethisch einwandfreien Rötelnimpfstoff, so wäre man verpflichtet, diesen zu verwenden. (Es gäbe tatsächlich einen japanischen, der aber in Deutschland nicht zugelassen ist.) Hier also ist die Situation alternativlos.

Zur Bekämpfung der Corona­krankheit werden in absehbarer Zeit moralisch unbedenkliche sogenannte Totimpfstoffe zur Verfügung stehen, ob sie in unseren Ländern zugelassen werden, ist derzeit allerdings noch nicht abzusehen.3 Somit sind die momentan verwendeten Impfstoffe alternativ­los für den einzelnen Bürger, der sie deshalb – aber eben nur unter den angeführten schwerwiegenden Umständen – gebrauchen darf. Es sei auch darauf verwiesen, dass zur Therapie von Covid-Erkrankten eine Reihe von Behandlungen mit scheinbar überraschendem Erfolg angewendet wurden. Wer sich aus gesundheitlichen Gründen impfen lassen möchte, sollte vorab prüfen und sich darüber informieren, ob nicht eine solche alternative Therapie in Frage käme.

3. Die Verhältnismäßigkeit: Der Nutzen der Impfung muss größer sein als der zu erwartende Schaden der Nichtimpfung. Wenn der Nutzen unsicher ist, oder das Risiko der Impfung größer als das Risiko der Krankheit, ist es nicht statthaft, sich aus gesundheitlichen Gründen impfen zu lassen.3

4. Die Verpflichtung zum Protest gegen die abtreibungsbehaftete Impfforschung: Man muss gegen die Verwendung dieser Impfstoffe Widerstand leisten, so gut man kann. Auch wer zur Impfung gezwungen wird, soll ganz klar seinen Protest zum Ausdruck bringen. Weiters soll man – soweit möglich – die verantwortlichen Kreise energisch auffordern, ethisch einwandfreie Behandlungsmethoden zu entwickeln oder sich dafür einzusetzen. Die Erklärung der Päpstlichen Akademie für das Leben vom 5. Juni 2005 spricht diesbezüglich eine unmissverständliche Sprache.4


Fazit:

Um vor Gott und den Mitmenschen gewissenhaft zu handeln, ist man gehalten, anhand dieser Kriterien sich um ein kluges Urteil zu bemühen. Es sei zugeben, dass dies nicht in jedem Fall einfach ist, da es zur Thematik widersprüchliche und verwirrende Informationen gibt, die Experten sich oft nicht einig sind, beispielsweise was die Risiko-Nutzen-Analyse betrifft, und darum ist es unvermeidlich, dass man zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen kann. Man hüte sich deshalb, anderen respektlos seine eigene Meinung aufzwingen zu wollen. Jeder aber ist verpflichtet, sich nach bestem Wissen und Gewissen zu informieren und dann eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen.

Nehmen wir in dieser schwierigen Zeit vertrauensvolle Zuflucht zum Heiligsten Herzen Jesu. Seine unverbrüchlichen Verheißungen erfüllen uns mit Trost und Zuversicht. Aus Ihm schöpfen wir Licht und Ruhe, Kraft und Mut, damit wir uns in der gegenwärtigen Prüfung bewähren und einst die ewige Belohnung für unsere makellose Treue zu erlangen verdienen.

Mit priesterlichem Segensgruß,

1    Abrufbar unter fsspx.news

2    „Im Hinblick auf die Krankheiten, gegen die es keine ethisch akzeptablen alternativen Impfstoffe gibt, ist es richtig, die Anwendung dieser Impfstoffe zu verweigern, wenn dies ohne hohe Gesundheitsgefährdung der Kinder und indirekt der gesamten Bevölkerung möglich ist. Wenn jedoch letztere beträchtlichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt ist, können auch moralisch problematische Impfstoffe für eine begrenzte Zeit genutzt werden“. 

3    Das österreichisch-französische Unternehmen Valneva arbeitet derzeit an einem Impfstoff gegen Covid-19 auf einer konventionellen, also nicht genbasierten, Basis. Die Studienergebnisse in Testphase 1 und 2 zeigten sehr gute Ergebnisse, derzeit läuft die klinische Testphase 3. Bei diesem Impfstoff werden in keiner Phase der Entwicklung, Produktion oder Testung embryonale Zell-Linien verwendet. Der Impfstoff wird im vierten Quartal 2021 in Großbritannien zur Verfügung stehen, die Verhandlungen mit der Europäischen Union gestalten sich derzeit schwierig, jedoch führt das Unternehmen jetzt mit den einzelnen Ländern der Europäischen Union direkte Verhandlungen. Da es sich um ein österreichisches Produkt handelt, dürfen wir erwarten, dass der Impfstoff auch in unserem Land zugelassen werden wird. https://valneva.com/research-development/covid-19-vla2001/; https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123224/Coronaimpfstoffhersteller-Valneva-startet-letzte-klinische-Tests

4    Glaubenskongregation, Instruktion Dignitatis personae, 8. September 2008 (als Beispiel): „Weil die Gentherapie ernsthafte Risiken für den Patienten mit sich bringen kann, muss der allgemeine ethische Grundsatz befolgt werden, gemäß dem es notwendig ist, vor der Durchführung eines therapeutischen Eingriffs sicherzustellen, dass der behandelte Mensch nicht Risiken für seine Gesundheit oder seine grundlegende Unversehrtheit ausgesetzt ist, die exzessiv oder unverhältnismäßig sind im Vergleich zur Schwere der Pathologie, die geheilt werden soll.“

5    „Es hängt von den Gläubigen und den Bürgern mit einem aufrechten Gewissen (Eltern, Ärzten usw.) ab, Widerstand zu leisten, sogar Verweigerung aus Gewissensgründen geltend zu machen, gegen die immer mehr zunehmenden Angriffe auf das Leben und die „Kultur des Todes“, die diesen zugrunde liegt. Von diesem Gesichtspunkt aus bedeutet der Gebrauch von Impfstoffen, deren Herstellung mit Abtreibung verbunden ist, zumindest eine mittelbare entfernte passive materielle Mitwirkung an der Abtreibung und eine unmittelbare passive materielle Mitwirkung im Hinblick auf ihr Marketing. Außerdem trägt auf kultureller Ebene der Gebrauch solcher Impfstoffe zur Schaffung einer allgemeinen gesellschaftlichen Akzeptanz der Tätigkeit der pharmazeutischen Industrie bei, die diese Impfstoffe in unmoralischer Weise herstellt. 

6    Daher haben Ärzte und Eltern die Pflicht, Zuflucht zu Alternativen zu nehmen (wenn es diese gibt), auf die politischen Behörden und Gesundheitssysteme Druck auszuüben, daß andere Impfstoffe ohne moralische Probleme verfügbar werden. Sie sollten sich, wenn nötig, aus Gewissensgründen weigern, Impfstoffe anzuwenden, die mit Hilfe der Zell-Linien von abgetriebenen menschlichen Föten hergestellt werden. Gleichermaßen sollten sie mit allen Mitteln (schriftlich, durch die verschiedenen Verbände, Massenmedien usw.) die Impfstoffe bekämpfen, die bis jetzt noch keine moralisch akzeptablen Alternativen haben, und Druck erzeugen, so daß alternative Impfstoffe hergestellt werden, die nicht mit der Abtreibung eines menschlichen Fötus verbunden sind, sowie eine rigorose legale Kontrolle der pharmazeutischen Hersteller fordern.

6    … In jedem Fall bleibt eine moralische Verpflichtung, den Kampf fortzusetzen und alle legalen Mittel einzusetzen, um der pharmazeutischen Industrie das Leben schwer zu machen, die bedenkenlos und unmoralisch handelt.“

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Retter des katholischen Glaubens  in Österreich

Der hl. Petrus Canisius

Da die beiden Artikel in der April­ausgabe des österreichischen Mitteilungsblattes zu Missverständnissen Anlass gegeben haben, möchte ich in der Folge einige Präzisierungen anführen, die – so hoffe ich – hilfreich sind, die ganze Problematik der Covid-Impfung zu vertiefen und größere Klarheit zu schaffen. Es geht hier um die moralische Wertung von Impfstoffen, die befleckt sind von der Abtreibung, für deren Erforschung also embryonale Zell-Linien verwendet wurden, die auf abgetriebene Kinder zurückgehen. Leider steht hierzulande zurzeit kein Covid-Impfstoff zur Verfügung, der ethisch unbedenklich wäre, wenn auch ein solcher in Aussicht gestellt wird.

Mehr und mehr wird auf die Bevölkerung Druck ausgeübt, sich impfen zu lassen, bis es vielleicht eines Tages zu einem Impfzwang kommen wird, der in anderen Ländern wie Italien für gewisse Berufsgruppen ja bereits existiert. Wie sollen wir uns als überzeugte Katholiken verhalten? Kann eine ethisch bedenkliche Impfung erlaubt sein, und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Pater Arnaud Sélégny, Kommunikationchef des Generalhauses der FSSPX, ist diesen Fragen in seinem Artikel „Ist der Impfstoff gegen Covid-19 moralisch unbedenklich?“ vom 4. Dezember 2020 sehr ausführlich nachgegangen.1

Eine weitere ergiebige Informationsquelle finden wir in soliden offiziellen Dokumenten des Vatikans, die zur Impfthematik und anderen bio-ethischen Fragen Stellung beziehen und Weisungen geben. In Verbindung mit den traditionellen Prinzipien der Moraltheologie möchte ich in Kürze allgemeinverständlich die Anwendung auf unsere Thematik machen. Damit ein ethisch bedenklicher Impfstoff verwendet werden darf, müssen folgende vier Kriterien erfüllt sein:


1. Der hinreichend schwerwiegende Grund: Es muss eine klare Notlage vorliegen, wie etwa eine schwere Bedrohung des Lebens, der persönlichen, beruflichen oder familiären Situation. Wird man beispielsweise zur Impfung gezwungen, ohne dass man sich wehren kann, oder liegt eine „hohe Gesundheitsgefährdung“ mit zu erwartenden schweren Folgen vor, die man nur durch die Impfung abwehren kann, dann ist dieser Grund gegeben.2

Ein konkretes Beispiel ist die Röteln­impfung in Deutschland, wo eine Impfpflicht besteht, die insbesondere unsere Schulen und Altenheime mit unausweichlichen Schwierigkeiten konfrontiert. Wenn die Priesterbruderschaft sich weigern würde, die abtreibungsbefleckte Impfung zu akzeptieren, müsste sie alle ihre Schulen und Altenheime schließen. – Es besteht ein klarer Zwang, dem man nicht widerstehen kann. Darum ist die Impfung erlaubt.

Wenn also wirklich und effektiv eine schwere Bedrohung des Lebens, der persönlichen, beruflichen oder familiären Situation vorliegt, kann man eine Impfung mit den zurzeit gängigen Stoffen in Kauf nehmen, ohne sich sittlich zu verfehlen.

2. Die Alternativlosigkeit: Diese ist dann gegeben, wenn sich zur Abwendung der oben erwähnten Bedrohung kein anderer Ausweg finden lässt als die Impfung. Gäbe es beispielsweise einen ethisch einwandfreien Rötelnimpfstoff, so wäre man verpflichtet, diesen zu verwenden. (Es gäbe tatsächlich einen japanischen, der aber in Deutschland nicht zugelassen ist.) Hier also ist die Situation alternativlos.

Zur Bekämpfung der Corona­krankheit werden in absehbarer Zeit moralisch unbedenkliche sogenannte Totimpfstoffe zur Verfügung stehen, ob sie in unseren Ländern zugelassen werden, ist derzeit allerdings noch nicht abzusehen.3 Somit sind die momentan verwendeten Impfstoffe alternativ­los für den einzelnen Bürger, der sie deshalb – aber eben nur unter den angeführten schwerwiegenden Umständen – gebrauchen darf. Es sei auch darauf verwiesen, dass zur Therapie von Covid-Erkrankten eine Reihe von Behandlungen mit scheinbar überraschendem Erfolg angewendet wurden. Wer sich aus gesundheitlichen Gründen impfen lassen möchte, sollte vorab prüfen und sich darüber informieren, ob nicht eine solche alternative Therapie in Frage käme.

3. Die Verhältnismäßigkeit: Der Nutzen der Impfung muss größer sein als der zu erwartende Schaden der Nichtimpfung. Wenn der Nutzen unsicher ist, oder das Risiko der Impfung größer als das Risiko der Krankheit, ist es nicht statthaft, sich aus gesundheitlichen Gründen impfen zu lassen.3

4. Die Verpflichtung zum Protest gegen die abtreibungsbehaftete Impfforschung: Man muss gegen die Verwendung dieser Impfstoffe Widerstand leisten, so gut man kann. Auch wer zur Impfung gezwungen wird, soll ganz klar seinen Protest zum Ausdruck bringen. Weiters soll man – soweit möglich – die verantwortlichen Kreise energisch auffordern, ethisch einwandfreie Behandlungsmethoden zu entwickeln oder sich dafür einzusetzen. Die Erklärung der Päpstlichen Akademie für das Leben vom 5. Juni 2005 spricht diesbezüglich eine unmissverständliche Sprache.4


Fazit:

Um vor Gott und den Mitmenschen gewissenhaft zu handeln, ist man gehalten, anhand dieser Kriterien sich um ein kluges Urteil zu bemühen. Es sei zugeben, dass dies nicht in jedem Fall einfach ist, da es zur Thematik widersprüchliche und verwirrende Informationen gibt, die Experten sich oft nicht einig sind, beispielsweise was die Risiko-Nutzen-Analyse betrifft, und darum ist es unvermeidlich, dass man zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen kann. Man hüte sich deshalb, anderen respektlos seine eigene Meinung aufzwingen zu wollen. Jeder aber ist verpflichtet, sich nach bestem Wissen und Gewissen zu informieren und dann eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen.

Nehmen wir in dieser schwierigen Zeit vertrauensvolle Zuflucht zum Heiligsten Herzen Jesu. Seine unverbrüchlichen Verheißungen erfüllen uns mit Trost und Zuversicht. Aus Ihm schöpfen wir Licht und Ruhe, Kraft und Mut, damit wir uns in der gegenwärtigen Prüfung bewähren und einst die ewige Belohnung für unsere makellose Treue zu erlangen verdienen.

Mit priesterlichem Segensgruß,

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1    Abrufbar unter fsspx.news

2    „Im Hinblick auf die Krankheiten, gegen die es keine ethisch akzeptablen alternativen Impfstoffe gibt, ist es richtig, die Anwendung dieser Impfstoffe zu verweigern, wenn dies ohne hohe Gesundheitsgefährdung der Kinder und indirekt der gesamten Bevölkerung möglich ist. Wenn jedoch letztere beträchtlichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt ist, können auch moralisch problematische Impfstoffe für eine begrenzte Zeit genutzt werden“. 

3    Das österreichisch-französische Unternehmen Valneva arbeitet derzeit an einem Impfstoff gegen Covid-19 auf einer konventionellen, also nicht genbasierten, Basis. Die Studienergebnisse in Testphase 1 und 2 zeigten sehr gute Ergebnisse, derzeit läuft die klinische Testphase 3. Bei diesem Impfstoff werden in keiner Phase der Entwicklung, Produktion oder Testung embryonale Zell-Linien verwendet. Der Impfstoff wird im vierten Quartal 2021 in Großbritannien zur Verfügung stehen, die Verhandlungen mit der Europäischen Union gestalten sich derzeit schwierig, jedoch führt das Unternehmen jetzt mit den einzelnen Ländern der Europäischen Union direkte Verhandlungen. Da es sich um ein österreichisches Produkt handelt, dürfen wir erwarten, dass der Impfstoff auch in unserem Land zugelassen werden wird. https://valneva.com/research-development/covid-19-vla2001/; https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123224/Coronaimpfstoffhersteller-Valneva-startet-letzte-klinische-Tests

4    Glaubenskongregation, Instruktion Dignitatis personae, 8. September 2008 (als Beispiel): „Weil die Gentherapie ernsthafte Risiken für den Patienten mit sich bringen kann, muss der allgemeine ethische Grundsatz befolgt werden, gemäß dem es notwendig ist, vor der Durchführung eines therapeutischen Eingriffs sicherzustellen, dass der behandelte Mensch nicht Risiken für seine Gesundheit oder seine grundlegende Unversehrtheit ausgesetzt ist, die exzessiv oder unverhältnismäßig sind im Vergleich zur Schwere der Pathologie, die geheilt werden soll.“

5    „Es hängt von den Gläubigen und den Bürgern mit einem aufrechten Gewissen (Eltern, Ärzten usw.) ab, Widerstand zu leisten, sogar Verweigerung aus Gewissensgründen geltend zu machen, gegen die immer mehr zunehmenden Angriffe auf das Leben und die „Kultur des Todes“, die diesen zugrunde liegt. Von diesem Gesichtspunkt aus bedeutet der Gebrauch von Impfstoffen, deren Herstellung mit Abtreibung verbunden ist, zumindest eine mittelbare entfernte passive materielle Mitwirkung an der Abtreibung und eine unmittelbare passive materielle Mitwirkung im Hinblick auf ihr Marketing. Außerdem trägt auf kultureller Ebene der Gebrauch solcher Impfstoffe zur Schaffung einer allgemeinen gesellschaftlichen Akzeptanz der Tätigkeit der pharmazeutischen Industrie bei, die diese Impfstoffe in unmoralischer Weise herstellt. 

6    Daher haben Ärzte und Eltern die Pflicht, Zuflucht zu Alternativen zu nehmen (wenn es diese gibt), auf die politischen Behörden und Gesundheitssysteme Druck auszuüben, daß andere Impfstoffe ohne moralische Probleme verfügbar werden. Sie sollten sich, wenn nötig, aus Gewissensgründen weigern, Impfstoffe anzuwenden, die mit Hilfe der Zell-Linien von abgetriebenen menschlichen Föten hergestellt werden. Gleichermaßen sollten sie mit allen Mitteln (schriftlich, durch die verschiedenen Verbände, Massenmedien usw.) die Impfstoffe bekämpfen, die bis jetzt noch keine moralisch akzeptablen Alternativen haben, und Druck erzeugen, so daß alternative Impfstoffe hergestellt werden, die nicht mit der Abtreibung eines menschlichen Fötus verbunden sind, sowie eine rigorose legale Kontrolle der pharmazeutischen Hersteller fordern.

6    … In jedem Fall bleibt eine moralische Verpflichtung, den Kampf fortzusetzen und alle legalen Mittel einzusetzen, um der pharmazeutischen Industrie das Leben schwer zu machen, die bedenkenlos und unmoralisch handelt.“